Betreuungsrecht

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/76/Emblem-section.svg„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“ (BGB §1896 (1)) Die Aufgaben der Betreuer*innen werden vom Gericht festgelegt und können weit ins Persönliche reichen: Öffnen der Post, Verwalten von Bankkonten, Entscheidungen über Gesundheitsleistungen und manches mehr.

Noch immer herrscht das Bild vom Entmündigten, dem ein Vormund vorgesetzt wird. Tatsächlich haben sich die Verhältnisse seit Mitte der 90er Jahre völlig verändert, und der Betreute wird als autonome Persönlichkeit gesehen. Im täglichen Umgang der Pflege mit Betreuer*innen ist dessen Rolle jedoch oft unklar. Wir besprechen die Rechtslage, Aufgaben und Grenzen gesetzlicher Betreuer*innen und unseren Umgang mit Ihnen im Alltag und beantworten die Fragen

  • Wie kann eine Betreuung helfen?
  • Wem wird ein*e Betreuer*in zur Seite gestellt?
  • Was darf ein*e Betreuer*in und was nicht?
  • Was muss mit Betreuer*innen besprochen werden?
  • Was tun bei Problemen?
Dauer: 2 Stunden
Teilnehmer*innenzahl: bis zu 20
Kosten: € 160,- zzgl. MwSt
je weitere*r Teilnehmer*in über 20 Personen € 9,60 zzgl. MwSt
Inklusivleistungen: Teilnahmebescheinigung, Handout
Ort: in Ihren Räumlichkeiten

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